Bernhard
Flatz
Wanderführer VAVOE
AGB
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
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Die Teilnahme an der Wanderung ist nur mit festem knöchelhohen Schuhen erlaubt. Sollte eine Teilnahme Barfuß oder mit einer anderen Schuhwahl gewünscht sein, muss dies vorab bekannt gegeben werden. Sollte ein Teilnehmer wegen einer falschen Schuhwahl nicht teilnehmen können, kann dieser keine Ersatzforderungen an den Organisator stellen.
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Teilnehmer bestätigen mit der Anmeldung zu einer Wanderung ihre körperliche Fitness und Fähigkeit einer Wanderung teilzunehmen
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Sollte wegen Schlechtwetters die Tour nicht stattfinden, wird ein Ersatztermin gesucht, wird keiner gefunden, wird das Geld retourniert
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Der Teilnehmer einer Wanderung ist Teil einer Gruppe und es ist nicht erlaubt eigenständig vom Weg abzuweichen, sollte dies dennoch passieren, liegt die Verantwortung beim Teilnehmer und er ist nicht mehr Teil der Gruppe
Anmeldung/Bezahlung
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Die Anmeldung zu einer Wanderung erfolgt online oder schriftlich über das Kontaktformular auf der Homepage www.achtsamwandern.at.
Der Vertrag kommt dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preise, Leistungen und Termin in der schriftlichen Bestätigung) besteht. Nach Eingang der schriftlichen achtsamwandern-Buchungsbestätigung ist 7 Tage vor Beginn der gebuchten Wanderung 100 % des Preises fällig. Kommt der/die Reisende seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, behält sich achtsamwandern nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadenersatz entsprechend den Entschädigungspauschalen (Punkt 2.) zu verlangen.
Entschädigungs-/ Stornoregeln
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Teilnehmer einer Wanderung haben die Möglichkeit, jederzeit vor Beginn der Veranstaltung gegen eine Entschädigungsgebühr zurückzutreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei achtsamwandern. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Sollten Stornierungen außerhalb der Öffnungszeiten (Montag – Freitag, 9:00 – 17:00 Uhr) eingehen, gilt der erste darauffolgende Arbeitstag als Stornierungsdatum. Tritt der/die Teilnehmer vor Beginn der gebuchten Wanderung zurück oder tritt die Wanderung nicht an, kann achtsamwandern eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Wandervorkehrungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von achtsamwandern zu vertreten ist oder am Bestimmungsort außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Wanderung erheblich beeinträchtigen.
Die Höhe der Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung in einem prozentuellen Verhältnis zur gebuchten Wanderung wie folgt berechnet:
ab dem 14. Tag vor Beginn der gebuchten Wanderung 0 % des Preises der Veranstaltung;
ab dem 10. Tag vor Beginn der gebuchten Wanderung 25 % des Preises der Veranstaltung;
ab dem 7. Tag vor Beginn der gebuchten Wanderung 50 % des Preises der Veranstaltung;
ab dem 3.Tag vor Beginn der gebuchten Wanderung 100 % des Preises der Veranstaltung
ab dem 3.Tag vor Beginn der gebuchten Wanderung bzw. Rücktritt nach Wanderantritt bzw. Nichterscheinen bei Start der Wanderung 100 % des Preises.
Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter
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Wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder eine Schneeschuhwanderung durch fehlenden Schnee nicht möglich ist oder Wetterbedingt nicht möglich, kann die Wanderung bis 1 Tag vor Wanderbeginn von achtsamwandern abgesagt werden. In diesem Fall erstattet achtsamwandern den Teilnehmer den Preis für die gebuchte Veranstaltung, hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.
Angaben zu Geh- und Fahrzeiten
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Die Einschätzung des Tourencharakters bezieht sich auf durchschnittliche Bedingungen und ist lediglich ein Richtwert zur Orientierung. Die tatsächliche Gehzeit ergibt sich aus dem individuellen Gehtempo und den örtlichen Verhältnissen. Schwankungen nach oben oder unten sind möglich. Aus abweichenden Gehzeiten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.
Graz, 01.12.21